Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.12.2025

Tim Nagel Media Solutions
August-Bebel-Str. 327
32257 Bünde

Mail: info@nagel-media.net,
Tel.: 0171-9242742
USt-IdNr. DE272059490


§ 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich

  1. Begriffe. „Agentur“ ist Tim Nagel Media Solution; „Kunde“ ist die natürliche oder juristische Person, die Leistungen der Agentur bezieht; „Leistungen“ sind sämtliche Werk- und Dienstleistungen der Agentur (insbes. Konzeption, Beratung, Design, Entwicklung, Integration, SEO/SEA, Content-Produktion, Betrieb/Wartung); „Werke/Arbeitsergebnisse“ sind u. a. Entwürfe, Layouts, Grafiken, Texte, Fotos/Bewegtbild, Software/Quell- und Objektcode, Websites, Onlineshops, Templates, Datenbanken und sonstige Ergebnisse.
  2. Geltung. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Agentur und Kunde. Abweichende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung in Textform zustimmt.
  3. Zukünftige Geschäfte. Die AGB gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
  4. Verbraucher/Unternehmer. Diese AGB richten sich primär an Unternehmer (§ 14 BGB). Zwingende verbraucherrechtliche Vorschriften gehen vor.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsarten, Rangfolge

  1. Leistungsbereiche. Die Agentur erbringt – je nach Beauftragung – Leistungen in den Bereichen Web-/App-Design und -Entwicklung, E-Commerce/Shop-Systeme, IT-Dienstleistungen und technischer Support, Grafik/Corporate Design, SEO/SEA/Online-Marketing, Wartung & Betrieb sowie verwandte Leistungen.
  2. Rangfolge/Vertragsunterlagen. Art, Umfang, Qualität, Meilensteine und Deliverables ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Projektplan, SLA und ggf. AVV (zus. „Vertragsunterlagen“). Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarung/Angebot, (2) Pflichtenheft/Projektplan, (3) diese AGB.
  3. Dienst- vs. Werkvertrag. Beratungs-, SEO-/SEA- sowie Betriebs-/Wartungsleistungen sind regelmäßig Dienstleistungen (Tätigkeit geschuldet, kein Erfolg). Design-/Programmierungs-/Implementierungsleistungen werden – sofern vereinbart – als Werkleistungen mit Abnahme erbracht.
  4. Nicht geschuldete Leistungen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet sind insbesondere Hosting/Domain-Services, laufende Redaktion/Content-Pflege, Schulungen, dauerhafte Wartung, barrierefreie Umsetzung über vereinbarte Standards hinaus, Rechts-/Steuerberatung sowie Compliance-Beurteilungen.

§ 3 Angebot, Vertragsschluss, Subunternehmer

  1. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  2. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Die Agentur darf zur Vertragserfüllung geeignete Dritte/Subunternehmer einsetzen. Verantwortlich gegenüber dem Kunden bleibt die Agentur; berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Kunden werden gewahrt.

§ 4 Mitwirkungspflichten und Beistellungen des Kunden

  1. Der Kunde stellt vollständig, richtig, rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge (z. B. Hosting, DNS, CMS/Shop-Backend, Analytics/Tag-Manager, Ads-Konten, APIs, Dritt-Tools) bereit, erteilt Freigaben unverzüglich und benennt entscheidungsbefugte Ansprechpartner.
  2. Der Kunde garantiert die rechtliche Zulässigkeit und Rechtefreiheit (Urheber-/Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Wettbewerbsrecht) der von ihm gelieferten Inhalte und stellt die Agentur insoweit frei.
  3. Der Kunde verwahrt Zugangsdaten sicher, begrenzt Berechtigungen nach dem Need-to-know-Prinzip und informiert die Agentur unverzüglich bei Verdacht einer Kompromittierung.
  4. Unterlässt oder verzögert der Kunde Mitwirkungen, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände (Warte-/Koordinations-/Nacharbeitszeiten, zusätzliche Abstimmungen/Korrekturschleifen) werden nach vereinbarten Sätzen vergütet.
  5. Der Kunde ist – sofern nicht abweichend vereinbart – für Backups seiner Systeme/Inhalte verantwortlich und hält Test-/Abnahmeumgebungen bereit.

§ 5 Projektorganisation, Änderungsverfahren („Change Requests“)

  1. Änderungen des Leistungsumfangs sind der Agentur in Textform mitzuteilen. Die Agentur prüft Auswirkungen auf Aufwand, Termine, Qualität und Vergütung und unterbreitet ein Nachtragsangebot.
  2. Bis zur Einigung über den Nachtrag werden Leistungen nach dem bisherigen Vertragsstand fortgeführt.
  3. Ad-hoc-Änderungen/Mehrleistungen können – nach vorherigem Hinweis – nach Zeitaufwand abgerechnet werden.
  4. Prototypen/Mockups/Entwürfe sind Arbeitsstände; erst freigegebene Stände bilden die Grundlage für weitere Arbeitsschritte.

§ 6 Termine, Fristen, höhere Gewalt

  1. Termine/Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt sind.
  2. Höhere Gewalt und vergleichbare unverschuldete Ereignisse (z. B. Ausfälle von Drittplattformen/Netzen, Lieferantenverzug, Epidemien, behördliche Auflagen, Arbeitskämpfe, Energie-/Infrastrukturausfälle) verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
  3. Gerät der Kunde mit Mitwirkungen oder Zahlungen in Verzug, ruht die Leistungspflicht der Agentur; dadurch entstehende Mehraufwände werden zusätzlich berechnet.

§ 7 Vergütung, Budgets, Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot/Vertrag vereinbarten Festpreise, Tagessätze oder Retainer zzgl. gesetzlicher USt.
  2. Abschläge/Anzahlungen. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Anzahlungen und Abschlagsrechnungen nach Projektfortschritt zu stellen (typisch: 50 % bei Auftrag, Rest bei Abnahme; bei Dauerdienstleistungen monatliche Vorauszahlung).
  3. Fälligkeit/Verzug. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Verzug fallen gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten an; die Agentur kann Leistungen aussetzen und Zugänge sperren.
  4. Drittkosten/Spesen. Nicht kalkulierte Drittkosten (z. B. Lizenzen, Ads-Budgets, Stock-Material), Reise-/Spesen nach Nachweis; Wartezeiten, zusätzliche Korrekturschleifen und Wiederherstellung nach Fremdeingriffen werden nach Aufwand berechnet.
  5. Aufrechnung/Zurückbehalt. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis.
  6. Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen. Bei langfristigen Verträgen darf die Agentur Entgelte in angemessenem Umfang an veränderte Markt-/Lizenz-/Personalkosten anpassen; der Kunde wird mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten informiert und hat ein Sonderkündigungsrecht zum Anpassungszeitpunkt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Herausgabe und Daten

  1. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben gelieferte Gegenstände, Daten, Zugangsdaten und eingeräumte Nutzungsrechte im Eigentum bzw. bei der Agentur.
  2. Nach Vertragsende händigt die Agentur auf Wunsch übliche Exportformate der Arbeitsergebnisse aus, soweit keine Drittrechte entgegenstehen und alle Vergütungen ausgeglichen sind.

§ 9 Abnahme (nur bei Werkleistungen)

  1. Nach Fertigstellung stellt die Agentur das Werk bereit und fordert den Kunden zur Abnahme auf.
  2. Der Kunde prüft binnen 10–14 Werktagen; wesentliche Mängel sind konkret zu rügen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
  3. Die Abnahme gilt als fiktional erteilt, wenn die Prüffrist ohne Rüge verstreicht oder das Werk produktiv genutzt wird.
  4. Nach Abnahme können nur versteckte Mängel innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden.

§ 10 Urheberrecht, Nutzungsrechte, Open Source und Drittmaterial

  1. Alle von der Agentur geschaffenen Werke sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte bleiben – soweit gesetzlich – bei der Agentur; Nutzungsrechte werden nach Maßgabe dieses § 10 eingeräumt.
  2. Rechteeinräumung. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, Umfang, Territorium und die vereinbarten Medien/Formate. Exklusive oder übertragbare Rechte bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.
  3. Bearbeitungen/Weitergaben. Bearbeitungen, Übersetzungen, Portierungen, Namens-/Logoänderungen und Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen Textform-Zustimmung der Agentur, sofern nicht gesetzlich zulässig.
  4. Software/Quellcode. Soweit Software erstellt wird, erhält der Kunde – sofern vereinbart – das Nutzungsrecht am Objektcode. Die Überlassung des Quellcodes, Build-/Deploy-Skripte oder interner Tools/Frameworks bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung; Standard-Frameworks/Bibliotheken sowie Open-Source-Komponenten verbleiben unter ihren jeweiligen Lizenzen, die der Kunde einzuhalten hat.
  5. Stock-/Drittmaterial. Eingesetzte Stockbilder, Fonts, Icons, Plugins etc. werden mit den jeweiligen Einzellizenzen übertragen; weitergehende Nutzungen erfordern zusätzliche Lizenzen.
  6. Referenzen. Die Agentur darf Werke, Namen und Logos des Kunden zu Referenz- und Eigenwerbezwecken nutzen (Portfolio, Case-Studies, Pitches), sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
  7. Know-how/Residuals. Methodiken, allgemeine Ideen, Templates, Snippets und generisches Know-how der Agentur bleiben frei nutzbar; keine Exklusivität, sofern nicht abweichend vereinbart.

§ 11 Gewährleistung/Mängelrechte (Werkleistungen)

  1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Primäranspruch ist Nacherfüllung (Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung) innerhalb angemessener Frist. Schlägt sie fehl, stehen dem Kunden Rücktritt/Minderung/Schadensersatz nach Gesetz zu.
  3. Ausschlüsse. Keine Gewähr für Mängel aufgrund unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtiger Änderungen, Einsatz außerhalb der vereinbarten Systemumgebung, Störungen/Änderungen von Dritt-Plattformen (z. B. CMS-/Plugin-Updates, API-/Richtlinienwechsel) oder bei fehlender Mitwirkung.
  4. Verjährung. Gewährleistungsansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – in 12 Monaten ab Abnahme; bei Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 12 Haftung

  1. Die Agentur haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Ausschlüsse. Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, frustrierte Aufwendungen und Datenverlust ist ausgeschlossen, es sei denn, die Agentur hat eine zumutbare Datensicherungspflicht verletzt.
  4. Summenbegrenzung. Die Gesamthaftung aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die vereinbarte Auftragssumme begrenzt.
  5. Mitverschulden/Backups. Ein Mitverschulden des Kunden (z. B. fehlende Backups, unterlassene Updates) ist anspruchsmindernd zu berücksichtigen.

§ 13 SEO-/SEA-spezifische Bestimmungen

  1. Kein Erfolg geschuldet. Für Platzierungen/Rankings, Klickzahlen, Conversions oder Leads wird keine Gewähr übernommen; Algorithmen, Wettbewerb und Richtlinien Dritter entziehen sich dem Einfluss der Agentur.
  2. Keywords/Anzeigen. Die Auswahl erfolgt in Abstimmung; die finale Freigabe obliegt dem Kunden, der die rechtliche Zulässigkeit (z. B. Markenrecht, Heilmittel-/Wettbewerbsrecht) sicherstellt.
  3. Plattformänderungen/Sperrungen. Änderungen von Richtlinien/Algorithmen, Plattformausfälle oder Sperrungen können Anpassungen erfordern; diese gelten als zusätzliche Leistungen.
  4. Budgets. Mediabudgets zahlt der Kunde direkt an die Plattformen (oder via durchlaufende Posten); die Agentur handelt insoweit als Beauftragte/Vermittlerin.
  5. Haftungsausschlüsse. Keine Haftung für Markenrechtsverletzungen durch Keywords, regulative Ablehnungen, verspätete Budgetfreigaben, Ausfälle der Werbeplattformen.

§ 14 Barrierefreiheit

  1. Barrierefreie Umsetzung (z. B. nach WCAG 2.1, BITV 2.0, BFSG) erfolgt nur bei zusätzlicher, ausdrücklicher Beauftragung mit definierter Ziel-Konformität (Level A/AA/AAA, Umfang, Testverfahren).
  2. Der Kunde liefert hierfür notwendige Inhalte (Alternativtexte, Untertitel, Transkripte etc.).
  3. Fortlaufende Sicherstellung/Anpassung der Barrierefreiheit ist zusätzliche Leistung; vom Kunden vorgenommene Änderungen können Konformität beeinträchtigen.

§ 15 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Datensicherheit

  1. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung unter Beachtung von DSGVO/BDSG.
  2. Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO.
  3. Der Kunde ist verantwortlich für Rechtstexte (Impressum/Datenschutzerklärung), Consent-Management, Cookie-Einstellungen und die Einholung erforderlicher Einwilligungen; die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.
  4. Die Agentur setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) ein, kann Sicherungskopien der Projektdaten für einen angemessenen Zeitraum vorhalten und löscht Daten nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  5. Die Agentur darf anonymisierte/aggregierte Daten zur Qualitätsverbesserung und Statistik nutzen.
  6. Der Kunde informiert die Agentur über sensible Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) und stellt geeignete Rechtsgrundlagen bereit.

§ 16 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

  1. Beide Parteien behandeln sämtliche nicht offenkundigen Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
  2. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus; ausgenommen sind Informationen, die ohne Vertragsverstoß offenkundig sind oder rechtmäßig bekannt waren, sowie gesetzliche Offenlegungspflichten.
  3. Auf Wunsch schließen die Parteien eine separate NDA.

§ 17 Wartung, Support und Service-Level (SLA)

  1. Wartung/Support sind nicht Bestandteil des Hauptauftrags und bedürfen einer separaten Vereinbarung.
  2. Leistungsinhalte können u. a. Fehlerbehebung, Sicherheitsupdates, Monitoring, Backups und kleinere Inhaltsanpassungen umfassen; nicht umfasst sind in der Regel umfangreiche Designänderungen, Funktionserweiterungen oder Behebung von Fremdverschulden.
  3. Reaktionszeiten orientieren sich an der Priorität (Standard: innerhalb von 2 Werktagen; Erweiterungen: nach Vereinbarung).
  4. Hosting-/Datensicherungs-Pflichten obliegen dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.

§ 18 Hosting, Domains und Betrieb

  1. Sofern nicht gesondert vereinbart, erbringt die Agentur keine Hosting-/Domainleistungen; der Kunde ist für Betrieb, Backups, Verfügbarkeit, Updates und Sicherheit seiner Systeme verantwortlich.
  2. Stellt die Agentur Hosting bereit oder vermittelt es, gelten die Sonderbedingungen des Hosters; Verfügbarkeitszusagen sind Dienst-, keine Werkleistungen.
  3. Administrations- und Zugangsdaten werden nach Vertragsende auf Wunsch herausgegeben, soweit keine offenen Vergütungsansprüche entgegenstehen und keine Rechte Dritter betroffen sind.

§ 19 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

  1. Die Agentur kann KI-Tools/-Dienste einsetzen (z. B. für Entwürfe, Code-Generierung/Optimierung, Analysen, Bild-/Textvorschläge), sofern dies mit den vereinbarten Qualitätsstandards vereinbar ist.
  2. Die Agentur informiert den Kunden über KI-Einsatz, soweit dies für die Leistungserbringung relevant ist; sensible/personenbezogene Daten werden ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht an externe KI-Dienste übermittelt.
  3. Bei KI-gestützt erzeugten Inhalten sichert die Agentur keine Freiheit von Rechten Dritter zu; der Kunde prüft die endgültige rechtliche Zulässigkeit vor Nutzung.
  4. Nutzungsrechte an KI-gestützt erstellten Inhalten richten sich nach § 10; Open-Source-/Modell-Lizenzen sind einzuhalten.
  5. Die Agentur trainiert eigene Modelle nicht mit individuellen Kundendaten, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart.

§ 20 Laufzeit, Kündigung, Vertragsende

  1. Verträge mit fester Laufzeit enden automatisch mit Fristablauf.
  2. Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartung/Retainer/Hostingvermittlung) sind – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Bei Kündigung/Vertragsende sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten; Arbeits- und Zwischenergebnisse werden – vorbehaltlich § 8 – herausgegeben.
  5. Nach Vertragsende löscht die Agentur projektbezogene Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (vgl. § 15 Abs. 4).

§ 21 Abwerbeverbot

  1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie 12 Monate danach keine Mitarbeiter der Agentur abzuwerben oder einzustellen. Bei Verstoß ist eine angemessene Vertragsstrafe verwirkt; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 22 Export-, Sanktions- und Compliance-Vorgaben

  1. Der Kunde stellt sicher, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht in Widerspruch zu Sanktions-/Exportkontroll-/Embargovorschriften oder branchenspezifischen Regulierungspflichten genutzt werden. Etwaige Compliance-Vorgaben teilt der Kunde vorab mit.

§ 23 Änderungen dieser AGB

  1. Die Agentur kann diese AGB bei Dauerschuldverhältnissen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, sofern berechtigte Interessen dies erfordern und die Änderung zumutbar ist.
  2. Über Änderungen wird der Kunde mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Das Sonderkündigungsrecht des Kunden bleibt unberührt.

§ 24 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz der Agentur.
  3. Form. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist.
  4. Teilnichtigkeit. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an Stelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  5. Vertragssprache. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
  6. Anlagen. Bestandteil des Vertrags können insbesondere Leistungsbeschreibungen/Pflichtenhefte, SLA, AVV und Lizenzübersichten sein.