Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.12.2025
Tim Nagel Media Solutions
August-Bebel-Str. 327
32257 Bünde
Mail: info@nagel-media.net,
Tel.: 0171-9242742
USt-IdNr. DE272059490
§ 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
- Begriffe. „Agentur“ ist Tim Nagel Media Solution; „Kunde“ ist die natürliche oder juristische Person, die Leistungen der Agentur bezieht; „Leistungen“ sind sämtliche Werk- und Dienstleistungen der Agentur (insbes. Konzeption, Beratung, Design, Entwicklung, Integration, SEO/SEA, Content-Produktion, Betrieb/Wartung); „Werke/Arbeitsergebnisse“ sind u. a. Entwürfe, Layouts, Grafiken, Texte, Fotos/Bewegtbild, Software/Quell- und Objektcode, Websites, Onlineshops, Templates, Datenbanken und sonstige Ergebnisse.
- Geltung. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Agentur und Kunde. Abweichende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung in Textform zustimmt.
- Zukünftige Geschäfte. Die AGB gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
- Verbraucher/Unternehmer. Diese AGB richten sich primär an Unternehmer (§ 14 BGB). Zwingende verbraucherrechtliche Vorschriften gehen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsarten, Rangfolge
- Leistungsbereiche. Die Agentur erbringt – je nach Beauftragung – Leistungen in den Bereichen Web-/App-Design und -Entwicklung, E-Commerce/Shop-Systeme, IT-Dienstleistungen und technischer Support, Grafik/Corporate Design, SEO/SEA/Online-Marketing, Wartung & Betrieb sowie verwandte Leistungen.
- Rangfolge/Vertragsunterlagen. Art, Umfang, Qualität, Meilensteine und Deliverables ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Projektplan, SLA und ggf. AVV (zus. „Vertragsunterlagen“). Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarung/Angebot, (2) Pflichtenheft/Projektplan, (3) diese AGB.
- Dienst- vs. Werkvertrag. Beratungs-, SEO-/SEA- sowie Betriebs-/Wartungsleistungen sind regelmäßig Dienstleistungen (Tätigkeit geschuldet, kein Erfolg). Design-/Programmierungs-/Implementierungsleistungen werden – sofern vereinbart – als Werkleistungen mit Abnahme erbracht.
- Nicht geschuldete Leistungen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet sind insbesondere Hosting/Domain-Services, laufende Redaktion/Content-Pflege, Schulungen, dauerhafte Wartung, barrierefreie Umsetzung über vereinbarte Standards hinaus, Rechts-/Steuerberatung sowie Compliance-Beurteilungen.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss, Subunternehmer
- Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Die Agentur darf zur Vertragserfüllung geeignete Dritte/Subunternehmer einsetzen. Verantwortlich gegenüber dem Kunden bleibt die Agentur; berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Kunden werden gewahrt.
§ 4 Mitwirkungspflichten und Beistellungen des Kunden
- Der Kunde stellt vollständig, richtig, rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge (z. B. Hosting, DNS, CMS/Shop-Backend, Analytics/Tag-Manager, Ads-Konten, APIs, Dritt-Tools) bereit, erteilt Freigaben unverzüglich und benennt entscheidungsbefugte Ansprechpartner.
- Der Kunde garantiert die rechtliche Zulässigkeit und Rechtefreiheit (Urheber-/Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Wettbewerbsrecht) der von ihm gelieferten Inhalte und stellt die Agentur insoweit frei.
- Der Kunde verwahrt Zugangsdaten sicher, begrenzt Berechtigungen nach dem Need-to-know-Prinzip und informiert die Agentur unverzüglich bei Verdacht einer Kompromittierung.
- Unterlässt oder verzögert der Kunde Mitwirkungen, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände (Warte-/Koordinations-/Nacharbeitszeiten, zusätzliche Abstimmungen/Korrekturschleifen) werden nach vereinbarten Sätzen vergütet.
- Der Kunde ist – sofern nicht abweichend vereinbart – für Backups seiner Systeme/Inhalte verantwortlich und hält Test-/Abnahmeumgebungen bereit.
§ 5 Projektorganisation, Änderungsverfahren („Change Requests“)
- Änderungen des Leistungsumfangs sind der Agentur in Textform mitzuteilen. Die Agentur prüft Auswirkungen auf Aufwand, Termine, Qualität und Vergütung und unterbreitet ein Nachtragsangebot.
- Bis zur Einigung über den Nachtrag werden Leistungen nach dem bisherigen Vertragsstand fortgeführt.
- Ad-hoc-Änderungen/Mehrleistungen können – nach vorherigem Hinweis – nach Zeitaufwand abgerechnet werden.
- Prototypen/Mockups/Entwürfe sind Arbeitsstände; erst freigegebene Stände bilden die Grundlage für weitere Arbeitsschritte.
§ 6 Termine, Fristen, höhere Gewalt
- Termine/Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt sind.
- Höhere Gewalt und vergleichbare unverschuldete Ereignisse (z. B. Ausfälle von Drittplattformen/Netzen, Lieferantenverzug, Epidemien, behördliche Auflagen, Arbeitskämpfe, Energie-/Infrastrukturausfälle) verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
- Gerät der Kunde mit Mitwirkungen oder Zahlungen in Verzug, ruht die Leistungspflicht der Agentur; dadurch entstehende Mehraufwände werden zusätzlich berechnet.
§ 7 Vergütung, Budgets, Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot/Vertrag vereinbarten Festpreise, Tagessätze oder Retainer zzgl. gesetzlicher USt.
- Abschläge/Anzahlungen. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Anzahlungen und Abschlagsrechnungen nach Projektfortschritt zu stellen (typisch: 50 % bei Auftrag, Rest bei Abnahme; bei Dauerdienstleistungen monatliche Vorauszahlung).
- Fälligkeit/Verzug. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Verzug fallen gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten an; die Agentur kann Leistungen aussetzen und Zugänge sperren.
- Drittkosten/Spesen. Nicht kalkulierte Drittkosten (z. B. Lizenzen, Ads-Budgets, Stock-Material), Reise-/Spesen nach Nachweis; Wartezeiten, zusätzliche Korrekturschleifen und Wiederherstellung nach Fremdeingriffen werden nach Aufwand berechnet.
- Aufrechnung/Zurückbehalt. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis.
- Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen. Bei langfristigen Verträgen darf die Agentur Entgelte in angemessenem Umfang an veränderte Markt-/Lizenz-/Personalkosten anpassen; der Kunde wird mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten informiert und hat ein Sonderkündigungsrecht zum Anpassungszeitpunkt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt, Herausgabe und Daten
- Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben gelieferte Gegenstände, Daten, Zugangsdaten und eingeräumte Nutzungsrechte im Eigentum bzw. bei der Agentur.
- Nach Vertragsende händigt die Agentur auf Wunsch übliche Exportformate der Arbeitsergebnisse aus, soweit keine Drittrechte entgegenstehen und alle Vergütungen ausgeglichen sind.
§ 9 Abnahme (nur bei Werkleistungen)
- Nach Fertigstellung stellt die Agentur das Werk bereit und fordert den Kunden zur Abnahme auf.
- Der Kunde prüft binnen 10–14 Werktagen; wesentliche Mängel sind konkret zu rügen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
- Die Abnahme gilt als fiktional erteilt, wenn die Prüffrist ohne Rüge verstreicht oder das Werk produktiv genutzt wird.
- Nach Abnahme können nur versteckte Mängel innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden.
§ 10 Urheberrecht, Nutzungsrechte, Open Source und Drittmaterial
- Alle von der Agentur geschaffenen Werke sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte bleiben – soweit gesetzlich – bei der Agentur; Nutzungsrechte werden nach Maßgabe dieses § 10 eingeräumt.
- Rechteeinräumung. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, Umfang, Territorium und die vereinbarten Medien/Formate. Exklusive oder übertragbare Rechte bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.
- Bearbeitungen/Weitergaben. Bearbeitungen, Übersetzungen, Portierungen, Namens-/Logoänderungen und Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen Textform-Zustimmung der Agentur, sofern nicht gesetzlich zulässig.
- Software/Quellcode. Soweit Software erstellt wird, erhält der Kunde – sofern vereinbart – das Nutzungsrecht am Objektcode. Die Überlassung des Quellcodes, Build-/Deploy-Skripte oder interner Tools/Frameworks bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung; Standard-Frameworks/Bibliotheken sowie Open-Source-Komponenten verbleiben unter ihren jeweiligen Lizenzen, die der Kunde einzuhalten hat.
- Stock-/Drittmaterial. Eingesetzte Stockbilder, Fonts, Icons, Plugins etc. werden mit den jeweiligen Einzellizenzen übertragen; weitergehende Nutzungen erfordern zusätzliche Lizenzen.
- Referenzen. Die Agentur darf Werke, Namen und Logos des Kunden zu Referenz- und Eigenwerbezwecken nutzen (Portfolio, Case-Studies, Pitches), sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
- Know-how/Residuals. Methodiken, allgemeine Ideen, Templates, Snippets und generisches Know-how der Agentur bleiben frei nutzbar; keine Exklusivität, sofern nicht abweichend vereinbart.
§ 11 Gewährleistung/Mängelrechte (Werkleistungen)
- Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
- Primäranspruch ist Nacherfüllung (Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung) innerhalb angemessener Frist. Schlägt sie fehl, stehen dem Kunden Rücktritt/Minderung/Schadensersatz nach Gesetz zu.
- Ausschlüsse. Keine Gewähr für Mängel aufgrund unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtiger Änderungen, Einsatz außerhalb der vereinbarten Systemumgebung, Störungen/Änderungen von Dritt-Plattformen (z. B. CMS-/Plugin-Updates, API-/Richtlinienwechsel) oder bei fehlender Mitwirkung.
- Verjährung. Gewährleistungsansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – in 12 Monaten ab Abnahme; bei Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 12 Haftung
- Die Agentur haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Ausschlüsse. Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, frustrierte Aufwendungen und Datenverlust ist ausgeschlossen, es sei denn, die Agentur hat eine zumutbare Datensicherungspflicht verletzt.
- Summenbegrenzung. Die Gesamthaftung aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die vereinbarte Auftragssumme begrenzt.
- Mitverschulden/Backups. Ein Mitverschulden des Kunden (z. B. fehlende Backups, unterlassene Updates) ist anspruchsmindernd zu berücksichtigen.
§ 13 SEO-/SEA-spezifische Bestimmungen
- Kein Erfolg geschuldet. Für Platzierungen/Rankings, Klickzahlen, Conversions oder Leads wird keine Gewähr übernommen; Algorithmen, Wettbewerb und Richtlinien Dritter entziehen sich dem Einfluss der Agentur.
- Keywords/Anzeigen. Die Auswahl erfolgt in Abstimmung; die finale Freigabe obliegt dem Kunden, der die rechtliche Zulässigkeit (z. B. Markenrecht, Heilmittel-/Wettbewerbsrecht) sicherstellt.
- Plattformänderungen/Sperrungen. Änderungen von Richtlinien/Algorithmen, Plattformausfälle oder Sperrungen können Anpassungen erfordern; diese gelten als zusätzliche Leistungen.
- Budgets. Mediabudgets zahlt der Kunde direkt an die Plattformen (oder via durchlaufende Posten); die Agentur handelt insoweit als Beauftragte/Vermittlerin.
- Haftungsausschlüsse. Keine Haftung für Markenrechtsverletzungen durch Keywords, regulative Ablehnungen, verspätete Budgetfreigaben, Ausfälle der Werbeplattformen.
§ 14 Barrierefreiheit
- Barrierefreie Umsetzung (z. B. nach WCAG 2.1, BITV 2.0, BFSG) erfolgt nur bei zusätzlicher, ausdrücklicher Beauftragung mit definierter Ziel-Konformität (Level A/AA/AAA, Umfang, Testverfahren).
- Der Kunde liefert hierfür notwendige Inhalte (Alternativtexte, Untertitel, Transkripte etc.).
- Fortlaufende Sicherstellung/Anpassung der Barrierefreiheit ist zusätzliche Leistung; vom Kunden vorgenommene Änderungen können Konformität beeinträchtigen.
§ 15 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Datensicherheit
- Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung unter Beachtung von DSGVO/BDSG.
- Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO.
- Der Kunde ist verantwortlich für Rechtstexte (Impressum/Datenschutzerklärung), Consent-Management, Cookie-Einstellungen und die Einholung erforderlicher Einwilligungen; die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.
- Die Agentur setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) ein, kann Sicherungskopien der Projektdaten für einen angemessenen Zeitraum vorhalten und löscht Daten nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Die Agentur darf anonymisierte/aggregierte Daten zur Qualitätsverbesserung und Statistik nutzen.
- Der Kunde informiert die Agentur über sensible Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) und stellt geeignete Rechtsgrundlagen bereit.
§ 16 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
- Beide Parteien behandeln sämtliche nicht offenkundigen Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
- Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus; ausgenommen sind Informationen, die ohne Vertragsverstoß offenkundig sind oder rechtmäßig bekannt waren, sowie gesetzliche Offenlegungspflichten.
- Auf Wunsch schließen die Parteien eine separate NDA.
§ 17 Wartung, Support und Service-Level (SLA)
- Wartung/Support sind nicht Bestandteil des Hauptauftrags und bedürfen einer separaten Vereinbarung.
- Leistungsinhalte können u. a. Fehlerbehebung, Sicherheitsupdates, Monitoring, Backups und kleinere Inhaltsanpassungen umfassen; nicht umfasst sind in der Regel umfangreiche Designänderungen, Funktionserweiterungen oder Behebung von Fremdverschulden.
- Reaktionszeiten orientieren sich an der Priorität (Standard: innerhalb von 2 Werktagen; Erweiterungen: nach Vereinbarung).
- Hosting-/Datensicherungs-Pflichten obliegen dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
§ 18 Hosting, Domains und Betrieb
- Sofern nicht gesondert vereinbart, erbringt die Agentur keine Hosting-/Domainleistungen; der Kunde ist für Betrieb, Backups, Verfügbarkeit, Updates und Sicherheit seiner Systeme verantwortlich.
- Stellt die Agentur Hosting bereit oder vermittelt es, gelten die Sonderbedingungen des Hosters; Verfügbarkeitszusagen sind Dienst-, keine Werkleistungen.
- Administrations- und Zugangsdaten werden nach Vertragsende auf Wunsch herausgegeben, soweit keine offenen Vergütungsansprüche entgegenstehen und keine Rechte Dritter betroffen sind.
§ 19 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
- Die Agentur kann KI-Tools/-Dienste einsetzen (z. B. für Entwürfe, Code-Generierung/Optimierung, Analysen, Bild-/Textvorschläge), sofern dies mit den vereinbarten Qualitätsstandards vereinbar ist.
- Die Agentur informiert den Kunden über KI-Einsatz, soweit dies für die Leistungserbringung relevant ist; sensible/personenbezogene Daten werden ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht an externe KI-Dienste übermittelt.
- Bei KI-gestützt erzeugten Inhalten sichert die Agentur keine Freiheit von Rechten Dritter zu; der Kunde prüft die endgültige rechtliche Zulässigkeit vor Nutzung.
- Nutzungsrechte an KI-gestützt erstellten Inhalten richten sich nach § 10; Open-Source-/Modell-Lizenzen sind einzuhalten.
- Die Agentur trainiert eigene Modelle nicht mit individuellen Kundendaten, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart.
§ 20 Laufzeit, Kündigung, Vertragsende
- Verträge mit fester Laufzeit enden automatisch mit Fristablauf.
- Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartung/Retainer/Hostingvermittlung) sind – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei Kündigung/Vertragsende sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten; Arbeits- und Zwischenergebnisse werden – vorbehaltlich § 8 – herausgegeben.
- Nach Vertragsende löscht die Agentur projektbezogene Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (vgl. § 15 Abs. 4).
§ 21 Abwerbeverbot
- Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie 12 Monate danach keine Mitarbeiter der Agentur abzuwerben oder einzustellen. Bei Verstoß ist eine angemessene Vertragsstrafe verwirkt; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 22 Export-, Sanktions- und Compliance-Vorgaben
- Der Kunde stellt sicher, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht in Widerspruch zu Sanktions-/Exportkontroll-/Embargovorschriften oder branchenspezifischen Regulierungspflichten genutzt werden. Etwaige Compliance-Vorgaben teilt der Kunde vorab mit.
§ 23 Änderungen dieser AGB
- Die Agentur kann diese AGB bei Dauerschuldverhältnissen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, sofern berechtigte Interessen dies erfordern und die Änderung zumutbar ist.
- Über Änderungen wird der Kunde mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Das Sonderkündigungsrecht des Kunden bleibt unberührt.
§ 24 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz der Agentur.
- Form. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Teilnichtigkeit. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an Stelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Vertragssprache. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
- Anlagen. Bestandteil des Vertrags können insbesondere Leistungsbeschreibungen/Pflichtenhefte, SLA, AVV und Lizenzübersichten sein.